In der Regel sei der UN-Sicherheitsrat dafür zuständig, gewalttätige Eskalationen zu verhindern. Dieser sei jedoch insbesondere bei kollidierenden Interessen der Ratsmitglieder handlungsunfähig, wie etwa im Fall des Ukraine-Kriegs oder zuletzt im Iran.
Es sei jedoch wichtig anzuerkennen, dass das Völkerrecht jedem Staat ein Recht zur Selbstverteidigung einräumt. Dieses gelte für direkte Angriffe, aber auch für unmittelbar bevorstehende Bedrohungen der Sicherheit eines Staates. Dabei sei nicht eindeutig, wo die Einstufung einer unmittelbaren Bedrohung anfängt. Prof. Dr. Dr. h.c. Herdegen sieht diese Bedrohungslage bereits erfüllt: Der Iran arbeite daran, eigene Atomwaffen sowie die für die Verbringung nötigen Mittelstreckenraketen zu besitzen. Gleichzeitig betone dieser regelmäßig die Aberkennung des Existenzrechts des israelischen Staates und drohe mit dessen Vernichtung. All diese Argumente sprechen aus Sicht von Prof. Dr. Dr. h.c. Herdegen für eine ausreichend akute Bedrohung, um einen Präemptivschlag auszuführen.
Länger zu warten sei aus Sicht Israels kaum noch möglich. Sollte der Iran in den Besitz von Atomwaffen und den entsprechenden Trägersystemen kommen, sei es kaum noch möglich, diese wirkungsvoll zu entfernen und damit zu verhindern, dass dieser eine Bedrohung für Israel darstellt.