Grundsätzlich sei eine Beschlagnahmung, wie sie durch die USA durchgeführt wurde, rechtlich möglich, so Dr. Moritz Brake. Jeder Staat habe das Recht, den Flaggenstatus eines Schiffes zu verifizieren. Sollten hierbei Zweifel an der Legitimität entstehen oder sich die Besatzung des Schiffes als unkooperativ erweisen, könne eine Beschlagnahmung erfolgen. Zusätzlich führten die Amerikaner ihre eigenen Sicherheitsinteressen als Grund für die Maßnahme an. Da das Schiff unter venezolanischer Flagge unterwegs war, ermöglichte es Russland den Transport von sanktioniertem Öl, was nach Einschätzung von Dr. Moritz Brake gegen die Sicherheitsinteressen der USA verstoße.
Das sogenannte „Umflaggen“ von Schiffen sei insbesondere in der Handelsschifffahrt eine gängige Praxis, die in der Regel toleriert werde. Jedoch müsse das Schiff eine tatsächliche Verbindung zu dem Staat aufweisen, unter dessen Flagge es fährt. Ist dies nicht der Fall, könne dieses verdächtige Verhalten dazu führen, dass andere Staaten legitimerweise eingreifen.
In diesem Zusammenhang fordert Brake ein konsequenteres Durchgreifen der europäischen Staaten. Insbesondere in der Nord- und Ostsee hätten die Europäer teils weitreichendere Befugnisse als in internationalen Gewässern. So müssten sie dort etwa Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards konsequent durchsetzen. Im Zuge dessen seien laut Dr. Brake auch Beschlagnahmungen und ähnliche Maßnahmen denkbar.
Von der Beschlagnahmung gehe auch ein Signal an Europa aus, so Dr. Moritz Brake weiter. Zum einen, dass man die amerikanischen Sicherheitsinteressen, auch um Grönland herum, wahrnehmen müsse, und zum anderen, dass Europa selbst stärker gegen ähnliche Schiffe vorgehen müsse.
Mit Blick auf Grönland fügte Dr. Moritz Brake hinzu, dass ein gemeinsamer Schutz der Arktis der Weg mit den größten Erfolgsaussichten sei. Die NATO sei in der Lage in der Arktis zu agieren und zu reagieren, sie müsse dieses Potential jedoch auch nutzen.